Zweck der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Wolfenbüttel
Die Selbsthilfegruppe bezweckt insbesondere die Förderung der Gesundheitspflege von Menschen, die an chronischen Schlafstörungen als Erkrankung des Atemsystems, insbesondere an dem „Schlafapnoe-Syndrom“ sowie dessen Folgeerkrankungen leiden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Vermittlung von „Hilfe zur Selbsthilfe“ von Betroffenen für Betroffene und ihre Angehörigen,
- Zusammenfassung und Nutzbarmachung der Erfahrungswerte aus der Selbsthilfe für die indikationsspezifische Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Bereich „chronische Schlafstörungen“ als Erkrankungen des Atmungssystems,
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Bevölkerung über das Krankheitsbild chronische Schlafstörungen, insbesondere durch Auftritte bei Veranstaltungen, Informationsstände, Informationsforen und Pressearbeit sowie Herausgabe eigener Informationsschriften.
- allgemeine Information und Beratung über soziale Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten (keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG),
- Information über die therapeutischen und technischen Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung sowie die aktuellen Weiterentwicklungen im Bereich der Behandlung der chronischen Schlafstörungen (keine medizinische Beratung) sowie Ermutigung zur Therapie
- nachhaltige Verfolgung von Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Aufklärung und der medizinischen Versorgung durch Einflussnahme insbesondere auf ärztliche Berufsorganisationen, Ver-waltung und Gesetzgebung im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich sowie durch Wahrnehmung von Mitwirkungsmöglichkeiten an den Selbsthilfeaktivitäten bzw. in den Gremien der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften und/ oder in der Patientenvertretung),
- Entwicklung und Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches zwischen Betroffenen und ihren Angehörigen, Ärzten und weiteren Leistungserbringern in der medizinischen Versorgung, der Medizintechnik, den Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträgern, den Einrichtungen der Selbsthilfe und zwischen den Selbsthilfegruppen,
- Durchführung von Schulungen für Betroffene und ihre Angehörigen sowie Selbsthilfegruppen, Beteiligung an Tagungen mit Leistungserbringern in der medizinischen Versorgung, Wissenschaft und Medizintechnik sowie Sozialversicherungs- bzw. Sozial-leistungsträgern,
- Durchführung von Veranstaltungen zur Verkehrssicherheit (Sekundenschlaf) und Projekten zur Verbesserung der stationären Versorgung von Schlafapnoepatienten im Krankenhaus (z.B. bei stationären Heilbehandlungen und Operationen).